Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.1 Unter diesen Bedingungen (sofern der Kontext nichts anderes erfordert):
a) „Käufer“ bezeichnet die Person, Firma oder Gesellschaft, mit der der Vertrag geschlossen wird;
b) „Verkäufer“ bezeichnet Beauty for you Malta sowie (soweit der Kontext dies zulässt) deren Rechtsnachfolger und Unterauftragnehmer;
c) „Geschäftsräume des Verkäufers“ bezeichnet die im Angebot oder einem anderen Vertragsdokument in Bezug auf die Ware genannten Räumlichkeiten; falls dort keine solchen Räumlichkeiten genannt sind, bezeichnet er die Geschäftsräume des Verkäufers in Triq il-D'Argens.
d) „Vertrag“ bezeichnet den Vertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer über den Verkauf und Kauf von Waren.
e) „Ware“ bezeichnet die gemäß dem Vertrag zu liefernde Ware (oder eine Teillieferung davon);
1.2 Wörter im Singular schließen den Plural ein und umgekehrt, Bezugnahmen auf ein Geschlecht schließen die anderen ein und Bezugnahmen auf juristische Personen schließen natürliche Personen ein und umgekehrt.
1.3 Die Überschriften in diesen Bedingungen dienen nur der Orientierung und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.

2 Allgemeines

2.1 Diese Bedingungen gelten für den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die in einer Bestellung, einem Schreiben, einem Vertragsformular oder einer anderen Mitteilung des Käufers an den Verkäufer enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird. Die Bestimmungen dieser Bedingungen haben Vorrang, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich abgeändert und vom Eigentümer im Namen des Verkäufers unterzeichnet.
2.2 Jegliche Zugeständnisse oder Zugeständnisse, die der Verkäufer dem Käufer gewährt, berühren nicht die strengen Rechte des Verkäufers aus dem Vertrag.
2.3 Sollte eine dieser Bedingungen im Einzelfall ungültig sein oder für ungültig erklärt werden oder auf den Vertrag nicht anwendbar sein, bleiben die übrigen Bedingungen in vollem Umfang wirksam.

3 Bestellungen

3.1 Auch wenn der Verkäufer ein detailliertes Angebot abgegeben hat, ist keine Bestellung für den Verkäufer verbindlich, es sei denn, sie wurde vom Verkäufer schriftlich angenommen.
3.2 Der Verkäufer haftet nicht für Fehler, die der Käufer bei der Erfüllung des Vertrags begeht.

4 Preise

Sofern nicht schriftlich vom Verkäufer vereinbart:
4.1 A) Der für die Ware (oder eine Teilzahlung davon) zu zahlende Preis ist der vom Verkäufer in einem Angebot oder Kostenvoranschlag angegebene Preis, der vom Verkäufer unterbreitet und vom Käufer angenommen wurde, oder (falls kein solches Angebot oder kein solcher Kostenvoranschlag vorliegt) der Preis für die Ware gemäß der zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware gültigen Preisliste des Verkäufers.
B) Die Preise des Verkäufers können angepasst werden, um Kostenänderungen des Verkäufers, insbesondere (aber nicht ausschließlich) Lohn- und Materialkostenänderungen, Wechselkursschwankungen, Zollerhöhungen und sonstige Kosten seit dem Datum des Angebots des Verkäufers bzw. (falls kein Angebot vorliegt) der Bestellung des Käufers, zu berücksichtigen. Der Verkäufer behält sich daher das Recht vor, den Rechnungsbetrag um die Höhe einer Kostensteigerung oder -senkung nach Angebotserstellung anzupassen. Die so angepasste Rechnung ist wie der ursprüngliche Vertragspreis zu zahlen.

5. Zusätzliche Kosten

5.1 Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglichen Verlusten, Kosten oder Aufwendungen frei, die dem Verkäufer direkt oder indirekt aufgrund von Anweisungen oder fehlenden Anweisungen des Käufers, aufgrund eines Versäumnisses oder einer Verzögerung bei der Abnahme der Ware oder aufgrund einer anderen Handlung, Unterlassung oder eines Versäumnisses seitens des Käufers, seiner Angestellten, Vertreter oder Mitarbeiter entstehen.

6. Geistiges Eigentum

6.1 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Kosten, Ansprüchen, Verlusten, Ausgaben und Schäden frei, die dem Verkäufer aufgrund einer Verletzung oder angeblichen Verletzung von Patenten, Marken, Urheberrechten, Geschmacksmustern oder anderen Rechten des geistigen Eigentums entstehen oder für die er haftbar gemacht werden kann, die durch die Einfuhr, Herstellung oder den Verkauf der Ware verursacht werden, sofern diese nach den Spezifikationen oder besonderen Anforderungen des Käufers hergestellt wurde.

7. Zahlungsbedingungen

7.1 Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, ist der Käufer verpflichtet, die Ware einschließlich, wenn das Unternehmen die Lieferung der Ware organisiert, die Transportkosten in Form von gutgeschriebenen Geldern entweder im Voraus bei Auftragserteilung oder zu einem anderen vom Verkäufer nach freiem Ermessen festgelegten Zeitpunkt zu bezahlen, wobei die Zahlung in jedem Fall sofort fällig wird, sobald eines der in Ziffer 15 genannten Ereignisse eintritt.
7.2 Der Käufer haftet für alle anfallenden Kosten und hat diese zu tragen.
7.3 Werden die Waren in Teilmengen versandt, ist der Verkäufer berechtigt, jede Teilmenge in Rechnung zu stellen, sobald diese zur Lieferung bereitsteht. Die Zahlung für jede Teilmenge ist fällig, sobald diese zur Lieferung bereitgestellt wurde, ungeachtet dessen, ob andere Teilmengen noch nicht zur Lieferung bereitstehen oder ein sonstiges Verschulden seitens des Verkäufers vorliegt.
7.4 Sofern der Preis für die Ware gemäß den Vertragsbedingungen in Raten zu zahlen ist oder der Käufer sich bereit erklärt hat, bestimmte Warenmengen zu bestimmten Zeitpunkten abzunehmen, führt ein Zahlungsverzug des Käufers hinsichtlich einer fälligen Rate oder das Versäumnis, eine ausstehende Warenmenge abzuholen oder dem Verkäufer ausreichende Anweisungen zu erteilen, damit dieser die Lieferung der Ware veranlassen kann, zur sofortigen Fälligkeit des gesamten Restpreises.
7.5 Der Preis der Ware ist gemäß den Vertragsbedingungen vollständig an den Verkäufer zu zahlen, und der Käufer ist nicht berechtigt, Aufrechnungen, Zurückbehaltungsrechte oder ähnliche Rechte oder Ansprüche geltend zu machen.
7.6 Die Einhaltung des Zahlungszeitpunkts ist eine wesentliche Vertragsbedingung.
7.7 Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist der Verkäufer berechtigt (sowohl vor als auch nach einem Urteil), auf überfällige Zahlungen des Preises der Ware oder des Preises von Ratenzahlungen Zinsen in Höhe des gesetzlich zulässigen Höchstsatzes zu erheben.

8. Versand

8.1 Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart, werden die Waren ab dem Geschäftssitz des Verkäufers geliefert und der Preis der Waren versteht sich exklusive Transport, Verpackung und Versicherung bis zum Geschäftssitz des Käufers.
8.2 Auf Wunsch und Rechnung des Käufers organisiert der Verkäufer den Transport der Ware an einen vom Käufer angegebenen Bestimmungsort. Der Verkäufer haftet jedoch nicht für Fahrlässigkeit oder sonstige Versäumnisse des Verkäufers oder des Transporteurs dieser Ware.
8.3 Werden die Waren zur Ausfuhr aus Malta geliefert, ist der Käufer dafür verantwortlich, die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften für die Einfuhr der Waren in das Bestimmungsland und in alle Länder, durch die die Waren transportiert werden, sicherzustellen sowie alle anfallenden Einfuhr- und Transportzölle zu entrichten. Der Käufer ist verpflichtet, einen den geltenden Gesetzen entsprechenden Ausfuhrnachweis zu erbringen.
8.4 Alle angegebenen Zeiten, Daten oder Fristen für die Lieferung der Ware erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Haftung seitens des Verkäufers.
8.5 Die für die Lieferung der Ware angegebene Lieferzeit ist nicht Vertragsbestandteil.
8.6 Die Lieferzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer oder mit dem Zeitpunkt des Eingangs aller Informationen beim Verkäufer, die für die Herstellung oder Veranlassung der Herstellung der Ware erforderlich sind (je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt).
8.7 Der Verkäufer haftet nicht (weder vertraglich noch aufgrund von Fahrlässigkeit oder aus sonstigen Gründen) für den Verlust oder die Beschädigung der Ware, die vor der Verfügbarkeit der Ware eintreten, oder für Ansprüche, dass ein gemäß dem Vertrag gelieferter Gegenstand mangelhaft ist oder anderweitig nicht dem Vertrag entspricht (wobei es sich um einen Mangel, Verlust, eine Beschädigung oder eine Nichterfüllung handelt, die bei einer angemessenen Prüfung der Ware offensichtlich wäre), es sei denn, der Käufer teilt dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware zur Abholung schriftlich mit, dass es sich um Verlust, Beschädigung, Mangel oder Nichterfüllung des Vertrages handelt.
8.8 Im Falle einer berechtigten Reklamation wegen Mangels, Verlusts, Beschädigung oder Nichterfüllung des Vertrages verpflichtet sich der Verkäufer nach seiner Wahl, die betreffenden Gegenstände auf eigene Kosten entweder nachzubearbeiten oder zu ersetzen. Er übernimmt jedoch keine weitere Haftung im Zusammenhang mit einem solchen Verlust, einer solchen Beschädigung oder Nichterfüllung.
8.9 Versäumt der Käufer die Mitteilung gemäß Ziffer 8.7, so gelten die betreffenden Waren in jeder Hinsicht als vertragsgemäß, und unbeschadet einer früheren Annahme durch den Käufer ist dieser verpflichtet, die Waren entsprechend anzunehmen und zu bezahlen. Sämtliche Ansprüche wegen Verlust, Beschädigung, Mangel oder Nichterfüllung sind (mit Ausnahme der in Ziffer 12 genannten Fälle) danach vollständig ausgeschlossen.
8.10 Kann der Käufer die Ware aus irgendeinem Grund nicht zum vereinbarten Liefertermin entgegennehmen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware nach eigenem Ermessen und unbeschadet seiner sonstigen Rechte für einen vom Verkäufer festgelegten Zeitraum auf Kosten des Käufers einzulagern und alle angemessenen Maßnahmen zu deren Sicherung und Versicherung zu ergreifen. Der Käufer ist hiervon unverzüglich zu informieren. Für vom Käufer oder dessen Beauftragten abgelehnte Waren kann der Verkäufer eine Bearbeitungs-/Wiedereinlagerungsgebühr erheben.
8.11 Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilmengen und in von ihm festgelegten Abständen zu liefern. Jede ausdrückliche Bestimmung im Vertrag über Teillieferungen gilt zusätzlich zu diesem Recht und beeinträchtigt es nicht.
8.12 Der Verkäufer hat das Recht, die Auslieferung von Bestellungen, die für die Auslieferung vorgesehen sind, gegebenenfalls zu verzögern.

9 Rücksendungen

9.1 Gemäß Vertrag gelieferte Waren können nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Verkäufers zurückgesendet werden. Die Genehmigung wird nach Erhalt des Kaufbelegs, der Mängelbeschreibung und der Artikelnummer der mangelhaften Ware durch den Käufer erteilt. Der Verkäufer teilt dem Käufer für genehmigte Rücksendungen eine RMA-Nummer (Return of Material Authorization) mit. Genehmigte Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Käufers und müssen außen deutlich mit der RMA-Nummer gekennzeichnet sein.
9.2 Der Käufer ist verpflichtet, eine zusätzliche Zahlung zur Deckung der Verwaltungskosten des Verkäufers zu leisten, falls sich herausstellt, dass die gemäß Ziffer 9.1 an den Verkäufer zurückgesandten Waren nicht mangelhaft sind.

10. Übergang des Eigentums und der Gefahr

10.1 Ab Versand der Ware trägt der Käufer das Risiko für die Ware und ist allein für deren Verwahrung und Instandhaltung verantwortlich. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, bleibt die Ware bis zur vollständigen und bedingungslosen Bezahlung aller vom Käufer gemäß diesem Vertrag und allen anderen Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sowie aus sonstigen Gründen zu leistenden Zahlungen Eigentum des Verkäufers. Solange das Eigentum beim Verkäufer besteht, hat der Käufer die Ware als Eigentum des Verkäufers zu kennzeichnen und sie getrennt von allen anderen in seinem Besitz befindlichen Waren als Verwahrer des Verkäufers aufzubewahren.
10.2 Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebs als Treuhänder des Verkäufers an seine eigenen Kunden weiterverkaufen. Im Falle eines Weiterverkaufs der Ware durch den Käufer geht der wirtschaftliche Anspruch des Verkäufers auf den Verkaufserlös oder sonstige Veräußerungserlöse über, sodass diese Erlöse oder jegliche Ansprüche daraus an den Verkäufer abgetreten werden. Bis zu dieser Abtretung sind diese Erlöse vom Käufer treuhänderisch auf einem gesonderten, gekennzeichneten Konto für den Verkäufer zu verwahren. Sie dürfen nicht mit anderen Geldern vermischt oder auf ein überzogenes Bankkonto eingezahlt werden und müssen jederzeit als Geld des Verkäufers erkennbar sein.
10.3 Unbeschadet der Billigkeitsregeln hinsichtlich der Rückverfolgung ist der Verkäufer im Falle der Nichtzahlung des Preises gemäß dem Vertrag berechtigt, die Ware weiterzuverkaufen. Diese Berechtigung besteht zusätzlich zu (und nicht anstelle von) jeder anderen kraft Gesetzes, stillschweigend oder anderweitig entstehenden Verkaufsberechtigung. Zu diesem Zweck sind der Verkäufer sowie seine Angestellten und Beauftragten berechtigt, unverzüglich alle vom Käufer bewohnten oder ihm gehörenden Räumlichkeiten oder Grundstücke zu betreten, um die Ware zu entfernen.
10.4 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises ist der Käufer verpflichtet, die Ware jederzeit umfassend gegen Verlust oder Beschädigung durch Unfall, Feuer, Diebstahl und sonstige im Geschäftsfeld des Käufers üblicherweise versicherte Risiken in Höhe des jeweils ausstehenden Restkaufpreises zu versichern. Die Versicherungspolice muss einen Vermerk enthalten, der das Interesse des Verkäufers ausweist.

11. Bedingungen und Gewährleistungen

11.1 Bei diesem Vertrag handelt es sich nicht um einen Kauf nach Beschreibung oder Muster.
11.2 Sämtliche Bedingungen und Gewährleistungen (ob ausdrücklich oder stillschweigend, aufgrund von Gesetzen oder Gewohnheitsrecht, aufgrund von Verhalten, aufgrund einer vorherigen Geschäftsbeziehung, aufgrund von Handelsbräuchen oder auf sonstige Weise) hinsichtlich der Qualität der Ware oder ihrer Eignung für einen bestimmten Zweck (selbst wenn dieser Zweck dem Verkäufer ausdrücklich oder stillschweigend mitgeteilt wurde) oder hinsichtlich der Übereinstimmung der Ware mit einer Beschreibung oder einem Muster werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
11.3 Die mit der Ware gewährten Garantien müssen stets im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stehen, und der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass die vom Hersteller gewährte Garantie nicht geändert werden kann, es sei denn, der Verkäufer vereinbart etwas anderes schriftlich.
11.4 Der Verkäufer hat das Recht, einen Garantieanspruch abzulehnen oder den Garantieumfang zu reduzieren, wenn die Ware für Bergbauzwecke oder andere Zwecke der Automobilindustrie verwendet wird.

12. Mangelhafte Ware

12.1 Sofern es sich bei der Ware nicht um Gebrauchtware handelt, verpflichtet sich der Verkäufer anstelle aller Rechte, die dem Käufer ohne diese Bedingungen zustünden, dass er, falls innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ein Material- oder Verarbeitungsfehler an der gelieferten Ware auftritt und die Ware innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum an den Verkäufer zurückgesandt wird, auf Wunsch des Kunden die mangelhafte Ware kostenlos durch eine neue ersetzt. Nach Ablauf der verbleibenden Gewährleistungsfrist gemäß Rechnung wird der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Ware reparieren oder kostenlos einen gleichwertigen Ersatz liefern oder, falls er sich entscheidet, eine Gutschrift zum aktuellen Marktpreis der ursprünglichen Ware ausstellen, vorausgesetzt, die ursprüngliche Ware wurde in jedem Fall gemäß Ziffer 12.4 angenommen, bezahlt und zurückgesandt.
12.2 Die in Ziffer 12.1 genannte Gewährleistung gilt nicht, wenn die Ware oder Teile davon gebraucht sind, nicht im normalen Gebrauch und/oder gemäß den Anweisungen des Herstellers oder des Verkäufers betrieben wurden, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers repariert, verändert oder modifiziert wurden oder wenn eine Seriennummer entfernt, unkenntlich gemacht oder in irgendeiner Weise verändert wurde oder ein „Gültig bis auf Abziehen“-Aufkleber manipuliert wurde.
12.3 Schäden an zurückgesandten Waren, die auf eine fehlerhafte Verpackung zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Käufers.
12.4 Um seine Rechte gemäß dieser Bedingung auszuüben, muss der Käufer den Verkäufer innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware darüber informieren, wann ein solcher Mangel auftritt, und auf schriftliche Aufforderung des Verkäufers die mangelhafte Ware frachtfrei an die Geschäftsräume des Verkäufers zurücksenden oder, falls vom Verkäufer genehmigt, zur Abholung veranlassen.
12.5 Nichts in diesem Vertrag begründet eine Haftung des Verkäufers für Mängel der Ware, die auf Handlungen, Unterlassungen, Fahrlässigkeit oder Verschulden des Käufers, seiner Angestellten oder Beauftragten zurückzuführen sind, insbesondere (aber ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken) auf ein Versäumnis des Käufers, Empfehlungen des Verkäufers oder des Herstellers hinsichtlich der Lagerung und Handhabung der Ware zu befolgen.
12.6 Ein Mangel an einer Teillieferung berechtigt nicht zur Stornierung der restlichen Teillieferungen; der Käufer ist verpflichtet, die restlichen Teillieferungen anzunehmen.
12.7 Nichts in diesem Vertrag schließt die Haftung des Verkäufers für Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit aus oder beschränkt sie, soweit dies nach maltesischem Recht verboten ist.

13. Käuferspezifikation

13.1 Der Verkäufer haftet nicht für mangelhafte Arbeit, die auf Ungenauigkeiten in Zeichnungen, Leistungsverzeichnissen oder Spezifikationen des Käufers zurückzuführen ist.

14. Folgeschaden

14.1 Der Verkäufer haftet nicht für Kosten, Ansprüche, Schäden oder Aufwendungen, die aus einer unerlaubten Handlung oder Unterlassung oder einer Verletzung eines Vertrags oder einer gesetzlichen Pflicht entstehen, berechnet auf der Grundlage von Gewinnen, Einkommen, Produktion oder Rückstellungen bzw. Verlusten solcher Gewinne, Einkommen, Produkte oder Rückstellungen oder auf der Grundlage des zeitlichen Entstehens solcher Kosten, Ansprüche, Schäden oder Aufwendungen.

15. Zahlungsverzug oder Insolvenz des Käufers

15.1 Verstößt der Käufer gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder wird eine Pfändung oder Zwangsvollstreckung in sein Vermögen eingeleitet [oder schließt der Käufer eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit seinen Gläubigern ab oder begeht er eine Insolvenzhandlung oder wird ein Insolvenzantrag gegen ihn gestellt oder (wenn der Käufer ein Unternehmen ist) wird ein Beschluss zur Auflösung des Unternehmens gefasst oder ein Antrag auf Auflösung des Unternehmens gestellt oder wird ein Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter oder Sachwalter für das gesamte Unternehmen oder einen Teil seines Vermögens bestellt], so kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen und unbeschadet seiner sonstigen Rechte und Ansprüche jeden Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer durch schriftliche Mitteilung ganz oder teilweise kündigen oder (unbeschadet des Rechts des Verkäufers, den Vertrag später aus demselben Grund zu kündigen) die Lieferung oder weitere Lieferungen der Ware bis zur Behebung des Verstoßes des Käufers durch schriftliche Mitteilung aussetzen.

16 Haftungsbeschränkung

16.1 Die Gesamthaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer (sei es aus Vertrag, wegen Fahrlässigkeit, Verletzung einer gesetzlichen Pflicht oder aus sonstigen Gründen) für jeglichen Verlust oder Schaden, gleich welcher Art und Ursache, ist auf den Preis der Ware beschränkt und darf diesen in keinem Fall übersteigen.
16.2 Sollte ein Artikel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch gemäß den Herstellerrichtlinien und den in der Bedienungsanleitung oder den Website-Bedingungen aufgeführten Bedingungen Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen, wird der Verkäufer das Produkt kostenlos durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder reparieren. Diese Garantie unterliegt den oben genannten Bedingungen. Der Verkäufer haftet nicht für Datenverlust oder Folgeschäden, die durch Beschädigung des Datenträgers entstehen.

17 Darstellungen

17.1 Keine Aussage, Beschreibung, Information, Garantie, Bedingung oder Empfehlung, die in einem Katalog, einer Preisliste, einer Werbung oder einer sonstigen Mitteilung enthalten ist oder mündlich von einem Vertreter oder Mitarbeiter des Verkäufers gemacht wird, darf so ausgelegt werden, dass sie diese Bedingungen in irgendeiner Weise erweitert, ändert oder außer Kraft setzt.

18 Höhere Gewalt

18.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diesen Bedingungen zu verzögern oder zu stornieren, wenn und soweit er durch Umstände, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, an der Herstellung, Beschaffung, Lieferung oder Bereitstellung der Ware auf dem üblichen Weg oder mit den üblichen Mitteln gehindert, behindert oder verzögert wird. Hierzu zählen insbesondere (aber nicht ausschließlich) Streiks, Aussperrungen, Unfälle, Krieg, Feuer, Stromausfall oder -mangel in der Produktionsanlage, Ausfall von Anlagen oder Maschinen oder Mangel oder Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus den üblichen Lieferquellen.

19 Stornierung

19.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 15 und 18 können Verträge nur durch eine schriftliche Vereinbarung beider Parteien und gegen Zahlung eines solchen Betrags an den Verkäufer gekündigt werden, der erforderlich ist, um den Verkäufer für alle Verluste zu entschädigen, die sich aus der Kündigung ergeben.

20. Untervergabe

20.1 Der Verkäufer kann den Vertrag mit dem Käufer abtreten oder den gesamten Vertrag oder einen Teil davon an eine beliebige Person, Firma oder Gesellschaft untervergeben.

21. Anwendbares Gesetz

21.1 Dieser Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht maltesischem Recht und ist nach diesem auszulegen. Er gilt als in Malta geschlossen, und Käufer und Verkäufer vereinbaren, sich der nicht ausschließlichen Zuständigkeit der maltesischen Gerichte zu unterwerfen.
21.2 Stornierte Bestellungen werden über dieselbe Zahlungsmethode erstattet, es sei denn, die Zahlung erfolgte bar. Im Falle einer Barzahlung muss der Käufer dem Verkäufer die zur Erstattung der stornierten Ware angeforderten Daten mitteilen.
21.3 Wurde ein Prozentsatz der Gesamtzahlung an den Verkäufer überwiesen oder eine Anzahlung geleistet, der Käufer storniert jedoch die Bestellung, so wird die Anzahlung innerhalb von 7 Werktagen ab dem vom Verkäufer bestätigten Stornierungsdatum auf die gleiche Weise oder wie in Artikel 21.2 beschrieben zurückerstattet.